AGB

Alle vom Parkhof Hahn angebotenen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sowie geltende gesetzliche Vorschriften.
Mit der Reservierung, jedoch spätestens bei Inanspruchnahme der Dienstleistung (Schlüssel- und PKW-Übergabe), erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er auf der Internetseite (www.parkhof-hahn.de) oder an der Annahme auf dem Betriebsgelände einsehen kann.

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen und Dienstleistungen zwischen Parkhof Hahn und dem Kunden, welcher die Leistungen von Parkhof Hahn in Anspruch nimmt. Sonstige Abweichende Regelungen auch durch andere AGB finden keine Anwendung. Soweit in diesen Bedingungen auf eine Preisliste Bezug genommen wird, ist diese unabhängig von diesen Regelungen und auf der Internetseite (www.parkhof-hahn.de) oder an der Annahme auf dem Betriebsgelände einsehbar.

VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Dienstleistungen von Parkhof Hahn können Sie im Internet einsehen und telefonisch oder vor Ort gebucht werden. Zwischen Parkhof Hahn und dem Kunden kommt erst mit der Reservierung, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme einer Leistung, ein Vertrag über die gebuchten Dienstleistungen zustande. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, so haftet der Dritte gegenüber Parkhof Hahn als Besteller neben dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGEN, VERHALTEN AUF DEM GELÄNDE

Der Parkhof Hahn ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge (Pkw oder Motorrad) im gebuchten Mietzeitraum zu den hier genannten Bedingungen. Zur Dienstleistungserbringung ist die Abgabe des Kraftfahrzeugschlüssels erforderlich. Dieser wird vom Parkhof Hahn bis zu Ihrer Rückkehr sicher aufbewahrt. Die Verwahrung und Bewachung des Fahrzeuges oder weitere Obhuts- und besondere Fürsorgepflichten sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dem Kunden steht frei, ob er den Fußweg benutzt oder gegen Gebühr unseren Shuttle Service in Anspruch nimmt. Der Shuttle steht auch bei kurzfristig verschobenen Ankunfts- und Abflugzeiten der Flugzeuge bereit. Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände von dem Parkhof Hahn abzustellen. Das Fahrzeug wird nach dem Abstellen auf der An-/Abreisefläche durch den Kunden von dem Parkhof Hahn auf den Kurzzeitparkplatz oder den Langzeitparkplatz umgeparkt. Der Langzeitparkplatz ist eine weitere abgeschlossene Fläche in ca. 4 km Entfernung. Daher ist Parkhof Hahn berechtigt das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Parkhof Hahn ist berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn z.B.:

  • der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist;
  • ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z.B. undichter Tank, o.ä.);
  • ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde;
  • das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

Auf dem Betriebsgelände inklusive Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Personals von Parkhof Hahn zu befolgen. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nicht gestattet. Die Benutzung des Stellplatzes zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Kraftfahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

ENTGELT UND BEZAHLUNG

Für die Preisberechnung gilt der aktuelle Preis von Parkhof Hahn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die auf der Internetseite (www.parkhof-hahn.de) und an der Annahme auf dem Betriebsgelände eingesehen werden kann. Der Preis beinhaltet die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Zeitangaben werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet. Das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung richtet sich nach dem momentanen Tagessatz und der Anzahl der reservierten Tage, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit – auch wenn die Überziehung unverschuldet ist. Der Parkhof Hahn kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises und einer evtl. Nutzungsentschädigung verweigern. Dem Parkhof Hahn steht ein Pfandrecht am Fahrzeug und an den im Fahrzeug befindlichen Gegenständen zu. Die Bezahlung erfolgt vor Ort bei Ankunft auf dem Parkplatz am Abreisetag. Parkt ein Kunde sein Fahrzeug für einen kürzeren Zeitraum als gebucht, hat er das Recht sich den Differenzbetrag erstatten zu lassen und sein Fahrzeug sofort mitzunehmen. Sollte das Fahrzeug nach zwei Monaten nicht abgeholt und eine längere Verweildauer nicht angezeigt worden sein, so ist der Parkhof Hahn berechtigt, das Fahrzeug von dem angemieteten Parkplatz zu entfernen und auf eine andere Stellfläche zu bringen und die damit verbundenen Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

RÜCKTRITT UND SCHADENSERSATZ

Der Parkhof Hahn räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt vor der angegebenen Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an. Der Kunde und der Parkhof Hahn sind berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dieser liegt vor bei Krankheit, Tod, höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterung seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Parkhof Hahn, die Inanspruchnahme der reservierten Leistungen durch den Kunden, wenn diese die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund die andere Partei unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Kunde hat für ein rechtzeitiges Erscheinen selbst zu sorgen. Verzögerungen und Wartezeiten hinsichtlich der Abfertigung am Parkplatz und des Transfers hat der Kunde in ausreichendem Umfang einzuplanen. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden (nicht rechtzeitiges Erscheinen am Check In, Verpassen des Fluges) kann Parkhof Hahn nicht übernehmen. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig durch ihn verursachte Schäden sowie Verunreinigungen an Rechtsgütern von Parkhof Hahn oder Dritter auf dem Betriebsgelänge von Parkhof Hahn, sowie dessen Wirkungsstätten. Das Essen und Trinken sowie das Rauchen sind im Shuttlefahrzeug strengstens untersagt. Bei vom Kunden verursachten Verunreinigungen des Shuttlefahrzeugs ist Parkhof Hahn berechtigt eine Reinigungsgebühr ab 150 Euro zu erheben. Auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) haftet der Parkhof Hahn für alle schuldhaft verursachten Schäden durch Parkhof Hahn oder seinen Angestellten. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt dem Parkhof Hahn bei Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadensersatz entfällt dann, wenn dieser Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich bei Schlüssel- und Fahrzeugrückgabe gemeldet hat. Mit der Buchung versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm auf dem Betriebsgelände von Parkhof Hahn eingestellten Fahrzeugs verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Die gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Parkhof Hahn ab, soweit Parkhof Hahn aus einem solchen Schadensereignis seinerseits in Anspruch genommen wird.

DATENSCHUTZ

Die bei der Reservierung erhobenen Daten werden von Parkhof Hahn gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Parkhof Hahn behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot zu versenden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lautzenhausen. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Parkhof Hahn
Thomas Müller
Hauptstr. 50
55483 Lautzenhausen

Stand: Januar 2018